Einzelfallhilfe

Einzelfallhilfe als Maßnahme zur Eingliederungshilfe und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nach SGB XII und XI

Die ambulante Einzelfallhilfe ist eine Maßnahme zur Eingliederungshilfe und Teilhabe am

 

Leben in der Gemeinschaft nach den Sozialgesetzbüchern XII und IX.

Diese Hilfe richtet sich als ambulante Eingliederungsmaßnahme unmittelbar an Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die in ihrer eigenen Familie leben oder in Pflegefamilien untergebracht sind. Sie haben eine psychische Erkrankung und/oder eine seelische, körperliche und/oder geistige Behinderung. Die Betreuung dient zur Alltagsbewältigung und zur Förderung der Teilhabe am sozialen Leben sowie der Verbesserung der sozialen und psychischen Situation des Betreuten.