Rechtsansprüche

Rechtsansprüche

Finanzierung von heilpädagogischen Leistungen

 

Wichtiger Hinweis

Nicht nur Kinder mit Behinderung oder Kinder die von einer Behinderung bedroht sind, können die hier angebotenen Leistungen in Anspruch nehmen. Im Gegenteil, ist es das Ziel Frühförderung allen Kindern zugänglich zu machen, da es in bestimmten Lebensphasen sinnvoll sein kann, einem Kind zusätzliche Unterstützung zu geben, um seine Entwicklung zu stärken.

Da nicht alle Familien den Rechtsanspruch auf eine Finanzierung der Förderung haben, sind auch private Finanzierungsvereinbarungen möglich. Für die erbrachte Leistung wird in der Regel am Ende des Monats eine Rechnung ausgestellt, die dem zuvor vertraglich festgelegten Kostensatz entspricht.

Die Gebühren orientieren sich an den Empfehlungen (PDF) des Berufsverband der Heilpädagogen. Bei weiteren Fragen zu Kosten oder Finanzierungen durchs Amt, stehe ich gern zur Verfügung.

 

Frühförderung

In Brandenburg ist für die Finanzierung der heilpädagogischen Leistung der Frühförderung, bis zum Schuleintritt des Kindes, das Sozialamt zuständig. Die Eltern eines entwicklungsverzögerte oder behinderten Kindes, können zur Finanzierung der Frühförderung als Maßnahme zur Integration in die Gesellschaft, einen Antrag auf Leistungen zur Frühförderung nach § 54 SGB XII, die sogenannte Eingliederungshilfe für Behinderte, stellen. Leistungen der Sozialhilfe sind im Regelfall einkommens- und vermögensabhängig, einige Hilfen, so auch die Hilfen zur Frühförderung behinderter Kinder, werden jedoch unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt.

In Berlin müssen die Möglichkeiten einer Kostenübernahme, mit dem zuständigen Bezirksamt in der Abteilung Jugend und Schule, individuell verhandelt werden.

 

Einzelfallhilfe

Die Kostenübernahme der ambulanten Einzelfallhilfe ist eine Maßnahme zur Eingliederungshilfe und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nach den Sozialgesetzbüchern XII und IX und wird demnach von den Sozialhilfeträgern finanziert.

Eine weitere Finanzierungsmöglichkeit heilpädagogischer Leistungen in Brandenburg, wie auch in Berlin, bildet die Beantragung des persönlichen Budgets.

 

Persönliches Budget als Finanzierungsmöglichkeit heilpädagogischer Leistungen:

Behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen haben Anrecht auf das Persönliche Budget.

Ab dem 1. Januar 2008 haben behinderte Menschen Anspruch auf ein Persönliches Budget. Auch Eltern können für ihre behinderten Kinder Persönliche Budgets beantragen, etwa für Einzelfallhilfe, Sozialassistenz vom Jugendamt oder Ferienbetreuung vom Jugendamt. Mit dieser neuen Leistungsform wird das klassische Leistungsdreieck zwischen Leistungsträger, Leistungsempfänger und Leistungserbringer aufgelöst. Mit einem Persönlichen Budget können behinderte Menschen Leistungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben selbstständig einkaufen und bezahlen. Es ergänzt die bisher üblichen Dienst- oder Sachleistungen. In der Regel erhält der behinderte Mensch eine Geldleistung, in begründeten Einzelfällen werden auch Gutscheine ausgegeben.

Behinderte Menschen oder die Eltern mit behinderten Kindern sollen selbst entscheiden, wann, wo, wie und von wem sie Leistungen zur Teilhabe in Anspruch nehmen. Damit erhalten sie mehr Einfluss auf die Art der Leistungserbringung. Ausdrücklich vorgesehen ist auch der Einsatz des Persönlichen Budgets für betreutes Wohnen. Es eignet sich in besonderem Maße, den Auszug aus einem Heim und den Eintritt in betreute Wohnmöglichkeiten zu erleichtern.

Auch Hilfen zur Frühförderung bei behinderten Kindern und Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben (z.B. Arbeitsassistenz, Kraftfahrzeughilfe, Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben) sind als Persönliches Budget möglich.

Das Budget soll den individuell festgestellten Bedarf eines behinderten Menschen decken. Jeder behinderte oder von Behinderung bedrohte Mensch kann einen Antrag stellen, egal, wie schwer seine Behinderung ist. Auch für Menschen, die das Persönliche Budget aufgrund ihrer Behinderung nicht allein verwalten können, kommt ein Persönliches Budget in Frage.

(Quelle: http://www.familien-wegweiser.de [Juli 2011].)

 

Finanzierung SAFE® -Kurse

Die SAFE® -Kurse werden in der Regel von den werdenden Eltern privat finanziert. Bei Bedarf können die Kosten jedoch auch eventuell über Fördergelder getragen werden. Die Möglichkeiten einer Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger, sind noch nicht geklärt.

 

Kosten Evaluation von Projekten

In einem persönlichen Gespräch zwischen der Projektleitung und mir, wird der Umfang und die damit anfallenden Kosten individuell besprochen und vereinbart. Bei Interesse einer Evaluation, können Sie sich gerne über die Kontaktseite an mich wenden.

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